"Wir kommen und prüfen gerne - überall, wo wir dürfen", schreibt Direktor Heinz Drobesch im Vorwort zum Jahresbericht 2022 des Landesrechnungshofes (LRH). Das mit dem Dürfen war ja im Vorjahr so eine Sache: Einer genauen Durchleuchtung der gemeinnützigen Wohnbauträger hat der Verfassungsgerichtshof einen Riegel vorgeschoben. "Schade, aber Recht muss Recht bleiben", findet Drobesch. Auch bei der Prüfung rund um die Naturgasanlage des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd sehen die betroffenen Bürgermeister eine Kompetenzüberschreitung.