Dass ein Landesrechnungshof den Verfassungsgerichtshof anruft, kommt nicht alle Tage vor. So ist es nun aber geschehen: Der steirische Landes-RH hat offiziell einen „Antrag auf Entscheidung“ eingebracht, um von den Höchstrichtern in Wien klären zu lassen, ob und in welchem Umfang die gemeinnützigen Wohnbauträger geprüft werden dürfen.