Das Sozialunterstützungsgesetz ersetzt im Sommer die Mindestsicherung. Die Übergangsfrist reicht bis 1. März 2022. Der 2020 von Kritik begleitete Entwurf wurde noch angepasst. In Summe sei das Gesetz sozial ausgewogen, meint Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) diplomatisch zu dem Kompromiss. Volumen? 50 Millionen Euro heuer.