Die Wahlkampfkostenobergrenze in der Steiermark ist im September 2019 im Landtag beschlossen worden. Das Limit von einer Million Euro je Partei galt damit für die vorverlegte Wahl am 24. November.
Thomas Rossacher
Die Wahlkampfkostenobergrenze in der Steiermark ist im September 2019 im Landtag beschlossen worden. Das Limit von einer Million Euro je Partei galt damit für die vorverlegte Wahl am 24. November.
Thomas Rossacher
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