Die gesetzliche Wahlkampfkosten-Grenze in der Steiermark nimmt Form an. Das Gesetz beinhaltet Strafen und bindet zudem den  Landesrechnungshof ein. Modell: Wer das Limit von einer Million Euro um bis zu 250.000 Euro überschreitet, der soll später 50 % der Überschreitung als Strafe zahlen. Wer mehr als 250.000 Euro als geregelt ausgibt, der soll die volle Überschreitung "blechen".
Konkret wird das Geld von der Parteienförderung abgezogen.