Das steirische "Airbnb"-Gesetz ist noch kein Jahr alt, schon gibt es den (befürchteten) Ärger. Wie man im Ressort von Finanzlandesrat Anton Lang bestätigt, hat eine Überprüfung "der eingeführten Meldeverpflichtungen der Diensteanbieter im Sinne des Nächtigungs- und Ferienwohnungs-Abgabegesetzes" ergeben, dass "im abgefragten Zeitraum dieser Meldeverpflichtung nicht nachgekommen wurde".
Thomas Rossacher