Der Landtag gab am Dienstag grünes Licht für das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsförderungsgesetz. Der Protest der Elementarpädagogen blieb erneut nicht aus: Bei strömendem Regen nahmen Initiativen und Personal vor dem Landhaus gegen die neue Vertretungsregel Aufstellung. Auslöser: Nicht näher genannte „geeignete Aufsichtspersonen“ sollen im Notfall im Kindergarten bis zu sechs Wochen aushelfen. Die Novelle ist freilich deutlich umfangreicher – was sich alles (nicht) ändert:
Für Eltern mit unter Dreijährigen: Ab Herbst sind die Elternbeiträge für Krippen einheitlich gestaffelt. Die maximalen Elternbeiträge liegen zwischen 198 Euro (für sechs Stunden Betreuung) und 330 Euro (bei zehn Stunden). Haken: In Graz zum Beispiel sind die Elternbeiträge für Krippen aktuell geringer. Der Gemeinderat muss erst zustimmen, damit sich die Beiträge nicht ab Herbst erhöhen.
Für Kindergartenkinder bzw. deren Eltern: Der Betreuungsschlüssel verbessert sich etappenweise. Ab Herbst gelten nicht 25, sondern 24 Kinder als Höchstzahl einer Gruppe. Das geht bis Herbst 2027 weiter, wenn „nur“ noch 20 Kinder eine Gruppe ausmachen. Ob es in Ballungszentren tatsächlich kleinere Gruppen geben wird, ist fraglich, denn es gibt eine Alternative: An der Gruppengröße muss sich nichts ändern, sofern eine dritte Betreuerin (oder ein Betreuer) die Gruppe verstärkt.
Für die Träger: Ganz oben auf der Wunschliste stand mehr Flexibilität. Die Novelle trägt dem durchaus Rechnung, wenn die Gruppen an Tages- und Wochenrandzeiten zusammengelegt werden können. Außerdem übernimmt das Land die Kosten für die „Überschneidungsstunde“ (für zwei Pädagoginnen zur Mittagszeit). Obendrein wird der Kreis der Interims-Pädagogen – das sind Mitarbeiter, die bei nachweislicher Personalnot als Elementarpädagogen arbeiten – ausgedehnt. Auch Psychologen und Sozialarbeiter mit Abschluss dürfen mitarbeiten.
Für das Personal: Ein Dauerbrenner ist die geringe und unterschiedliche Bezahlung. Aber genau da ist das Land nicht tonangebend. Dennoch kündigte Helga Ahrer (SPÖ), die für den ÖGB mitverhandelt, an, 2024 „eine entsprechende Entlohnung auf die Beine stellen zu können“. Das Land würde „mit Förderanreizen arbeiten“, ergänzte Landesrat Werner Amon (ÖVP). Für Tageseltern, deren Anzahl zurückgeht, hat das Land wieder eine Überbrückungshilfe eingeführt. Ziel: Stundenrückgänge oder geringe Auslastung sollen die Tageseltern nicht zwingen, das Handtuch zu werfen.
Bei Anmeldungen: Frühestens 2024 soll eine Onlineplattform die freien Plätze anzeigen und (im Endausbau) ein einfacheres Anmelden ermöglichen. „Wir haben um 1772 mehr Plätze geschaffen, aber nur um 607 mehr eingetragene Kinder“, skizzierte Amon das Dilemma.
Größter Zankapfel in der Landstube war die neue Vertretungsregel: Für Stefan Hermann (FPÖ) ist sie eine „Bankrotterklärung“, für Werner Murgg (KPÖ) eine „massive Qualitätsminderung“. Denn künftig „dürfen zwei Betriebsfremde eine Gruppe leiten“, beklagte Niko Swatek (Neos). Das sei auch „ein Sicherheitsrisiko“, warnte Lara Köck (Grüne).
Die Opposition forderte, dass Aufsichtspersonen eine Strafregister-Bescheinigung vorzulegen haben.
"Absolute Ausnahme"
Die Koalition kalmierte: Schon bisher seien externe Aufsichtspersonen zulässig. "Das sind temporäre, volljährige Mitarbeiter, wenn jemand ausfällt", so Detlev Eisel-Eiselsberg (VP). Erhalter und Leiter treffen die Auswahl. Auch ein Strafregisterauszug würde nicht jeden Vorfall verhindern können. Außerdem sei "die sechs Wochen-Vertretung nur die absolute Ausnahme", rief Erwin Dirnberger (VP).
"Der Hauptkritikpunkt dieses so großen Pakets ist also eine Regelung im Krankheitsfall.", fasste Amon zusammen. Es sei ein "guter Kompromiss gelungen." Obendrein: "Es wird weniger Bürokratie geben." Noch dazu "stecken wir insgesamt 270 Millionen in die Elementarpädagogik".