Eine Million Euro schüttet Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) vorerst aus, um den Ausbau der Fotovoltaik in der Steiermark in die gewünschten Bahnen zu lenken. Der neue Fördertopf richtet sich an innovative Sonnenstromanlagen, die auf bereits anderweitig genutzten Flächen verbaut werden. An den dadurch entstehenden Mehrkosten beteiligt sich das Land mit bis zu 50 Prozent.
Hintergrund sind die massiven bundesweiten Ausbaupläne der Fotovoltaik, um Österreichs Stromerzeugung bis 2030 auf 100 Prozent erneuerbare Energieträger umzustellen. Entsprechend groß ist inzwischen der Druck von Projektwerbern auf Grundbesitzer, ihre Flächen für den Bau von Sonnenstromanlagen zu verpachten. Finanziell ist das oftmals attraktiv, allerdings nicht immer im Interesse des lokalen Naturschutzes und der Pflege es Landschaftsbilds. Nach Schätzungen des Branchenverband Photovoltaic Austria seien allein in der Steiermark zehn Quadratkilometer an Freiflächen nötig, um die Ziele beim Sonnenstrom-Ausbau zu erreichen. Mit der neuen Förderschiene möchte Lackner bewirken, dass Investoren vorrangig auf Flächen zugreifen, die bereits versiegelt bzw. anders genutzt sind.
Wofür es Geld gibt
Gemeint sind damit etwa Parkplätze vor Supermärkten. "Wenn dort eine Überdachung aus semitransparenten Fotovoltaikmodulen mit 100 Kilowattpeak Leistung errichtet wird, das Projekt 300.000 Euro kostet und eine vergleichbare Anlage im Freiland 100.000 Euro kosten würde, dann gibt es aus dem Fördertopf maximal 100.000 Euro Zuschuss, was der Hälfte der Mehrkosten entspricht", sagt Lackner. Gefördert werden außerdem:
- Bauwerksintegrierte Anlagen, die zusätzlich Aufgaben eines Bauelements übernehmen
- Fotovoltaikanlagen mit farbigen Modulen, die auch für Ortsbild-, Landschafts- und Altstadtschutzzonen verträglich sind
- Anlagen mit Hybridkollektoren, die Solarthermie und Fotovoltaik kombinieren
- Fotovoltaikanlagen auf befestigten Betriebsflächen, etwa Straßen, Eisenbahnanlagen, Halden und Deponien
- Agrar-Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, deren agrarische Nutzung durch die Anlage nicht verhindert wird
- Schwimmende Fotovoltaikanlagen auf ruhigen Wasserflächen, etwa künstlichen Teichen
Derartige Projekte sollen mit den Förderungen zu herkömmlichen Anlagen konkurrenzfähig werden, sagt Lackner. In Summe wird der mit einer Million Euro gefüllte Fördertopf freilich nicht genügen, um die große Wende beim Fotovoltaikausbau herbeizuführen. "Es geht uns auch darum, Best-Practice-Modelle zu fördern, die wiederzum zur Nachahmung anregen", sagt Lackner. Wie groß das Potenzial in der Steiermark für derartige Doppelnutzungsanlagen insgesamt ist, soll im Zuge des Sachprogramms Erneuerbare Energie erhoben werden, das derzeit im Land ausgearbeitet wird.
Absage an Änderung des Raumordnungsgesetzes
Dieses Sachprogramm soll auch Vorrang- und Verbotszonen für künftige Solarlanlagen enthalten. Bis es fertig erstellt ist, wird es allerdings noch dauern. Die Grünen fordern deshalb eine rasche Änderung im steirischen Raumordnungsgesetz, um dort eine spezifische Sondernutzung für Fotovoltaikanlagen zu verankern. Festgelegt werden sollen klare Richtlinien, auf welchen Flächen welche Fotovoltaikanlagen gebaut werden können. Lackner sieht diesbezüglich allerdings keine Notwendigkeit. "Mit dem bestehenden Raumordnungsgesetz und dem Leitfaden für die Fotovoltaik, den wir allen Gemeinden zukommen haben lassen, ist ausreichend Entscheidungsgrundlage vorhanden."
Zustimmung zur neuen Förderung kommt von den steirischen Neos, die auf einen Antrag aus dem vergangenen September verweisen, in dem der primäre Verbau unproduktiver Flächen gefordert wurde. "Dass unserer Forderung nachgekommen wird, freut uns", so Landtagsabgeordneter Robert Reif.