Kein gutes Haar lässt Verfassungsrechtler Heinz Mayer an jenem Bescheid, mit dem das Präsidialamt des Grazer Rathauses im Oktober eine Volksbefragung zur Mur-Staustufe abgelehnt hat. In einem Gutachten im Auftrag der Initiative „Rettet die Mur“ kommt Mayer zum Schluss, dass das Plebiszit hätte zugelassen werden müssen. Das Präsidialamt hätte die Rechtslage „mehrfach und gravierend verkannt“. So lege das Volksrechtegesetz keineswegs fest, dass sich die Volksbefragung nur auf den eigenen Wirkungsbereich der Stadt beziehen dürfe, wie das Rathaus argumentierte. Zudem beziehe sich das Präsidialamt auf Sprüche des Verfassungsgerichtshofs, die für diesen Fall irrelevant seien. Das Argument, dass die Entscheidungen zum Kraftwerk bereits gefallen seien, lässt Mayer ebenso wenig gelten: „Solange es noch Details zu beschließen gilt, können diese Basis einer Befragung sein.“ Mayers Fazit: „Hier wurde offenbar eine Entscheidung getroffen und nachher erst eine juristische Begründung dafür gesucht.“