Es ist eine höchst abenteuerliche Geschichte, die die Polizei am Freitag schilderte: In Feldkirchen bei Graz wurde einem alkoholisierten Pkw-Lenker in der Nacht der Führerschein abgenommen – daraufhin setzte er mit einem ebenfalls alkoholisierten Freund eine Schubraupe unbefugt in Betrieb.

Aber der Reihe nach: Zuerst war der Mann, ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Leibnitz, der Polizei Donnerstagnacht gegen 23.40 Uhr aufgefallen. Der Fahrzeuglenker hatte zuvor mehrere Verkehrszeichen beschädigt, die beiden Insassen des Pkw blieben jedoch unverletzt. Die Beamten hielten das Auto an, nahmen dem Lenker den Führerschein ab und untersagten die Weiterfahrt. 

Polizisten hörten Lärm von einer Baumaschine ...

Damit war die Geschichte aber noch nicht beendet: Gegen 1.15 Uhr fuhr eine Streife der Bereitschaftseinheit noch einmal an der Unfallstelle vorbei – und hörten dabei starken Lärm von einer Baumaschine. Wie sich herausstellte, waren die beiden Männer die Lärmverursacher: Sie hatten eine Schubraupe in Betrieb genommen – wie sie der Polizei gegenüber angaben, wollten sie damit den abgestellten Pkw abschleppen.

... am Steuer saß der zweite Betrunkene

Am Steuer saß diesmal der 27-Jährige – auch er war stark alkoholisiert. Während der Fahrt mit der Planierraupe hatten die beiden dazu noch die "Aufreißer" am Heck der Maschine abgesenkt, wodurch sie erhebliche Schäden auf der Gemeindestraße, der Schachenwaldstraße, auf eine Länge von rund 600 Metern und einer Grünfläche anrichteten.

Darauf angesprochen, zeigten sie sich der Beschädigung durchaus bewusst, sie zogen die Amtshandlung ins Lächerliche, wie es bei der Polizei heißt: Sie gaben an, dass das Baugerät ihnen gehöre und sie damit den abgestellten Pkw abschleppen wollten. Dem wiederum widersprach die zuständige Baufirma: Vom Gebrauch der Raupe durch die beiden Männer hat man dort keine Kenntnis.

Mehrere Anzeigen

Abgesehen von den Verwaltungsübertretungen werden die beiden Männer nun auch wegen Sachbeschädigung und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Der entstandene Sachschaden an der Gemeindestraße – etwa war der Asphalt aufgerissen –, an den beschädigten Verkehrszeichen sowie der entstandene Flurschaden konnten von der Gemeinde noch nicht beziffert werden.