Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Interessentenwege-Verordnungen der Gemeinde Seiersberg zur Herstellung und Erhaltung der „Brücken- und Straßenbauwerke“ rechtswidrig sind, ist für Christian Guzy und Martin Klein, Eigentümer der Shopping City Seiersberg, rund 13 Jahre nach Eröffnung nicht nachvollziehbar. „Die Verordnungen, welche eine wesentliche Grundlage für das 450 Mio. Euro-Investment bildeten, wurden mehrmals vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung als zuständiger Behörde geprüft und genehmigt“, so die beiden Eigentümer der Shopping City in einer ersten Stellungnahme.