Vor Beginn der Verhandlung gegen Amokfahrer Alen R. brauchte es massive Vorbereitungen im Grazer Straflandesgericht. Im Schwurgerichtssaal gab es wie berichtet Umbauten, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. 50 Journalisten sind akkreditiert, für sonstige Zuschauer stehen 62 Plätze zur Verfügung.
Die Besucher müssen sich ihre Eintrittskarten täglich ab 7.30 Uhr abholen, Handys, Laptops oder ähnliche Geräte sind im Saal nur für Journalisten erlaubt, erklärt Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Für den ersten Verhandlungstag sind zunächst die Eröffnungsplädoyers von Staatsanwalt und Verteidigerin vorgesehen, anschließend die Befragung von Alen R., der bisher allerdings angab, sich an nichts erinnern zu können. Er wurde von zwei Psychiatern als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Da seine Verhandlungsfähigkeit ebenfalls infrage stand, wird nun ein Arzt beim Prozess anwesend sein.
Nagl als Zeuge geladen
Für den Nachmittag des ersten Verhandlungstages sind bereits erste Zeugen geladen, darunter Bürgermeister Siegfried Nagl(ÖVP). Er war am 15. Juni mit seiner Vespa unterwegs gewesen und konnte Alen. R. und seinem Geländewagen gerade noch ausweichen. Unmittelbar neben ihm starb ein Mann, der vom Auto erfasst worden war. An den folgenden Tagen werden dann die über 100 Zeugen zu Wort kommen, die teilweise schwer verletzt worden sind.
Nachdem R. als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, gibt es keine Anklage. Der Staatsanwalt hat lediglich einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Die Geschworenen müssen am Ende des Verfahrens auch über die Frage der Zurechnungsfähigkeit entscheiden und könnten theoretisch zu einem anderen Ergebnis kommen als die Sachverständigen.
Das Prozessende ist vorläufig für 30. September geplant, dann sollten die Geschworenen über eine mögliche Einweisung des Verdächtigen entscheiden.