Ein pensionierter Verwaltungsrichter war in der St. Peter Hauptstraße auf Höhe der Waldorfschule mit gemessenen 51 km/h unterwegs. Ausgeschildert war aber Tempo 30 – die Strafe über 140 Euro hat er allerdings nicht bezahlt, sondern dagegen berufen. Und heuer vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen: An dieser Stelle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Tempo 30 erforderlich. Also wurde die Tempobeschränkung gekippt, seitdem ist 50 km/h die erlaubte Maximalgeschwindigkeit.