Nach der Bluttat in Graz, bei der eine 39-jährige Frau ums Leben gekommen ist, soll der mutmaßliche Täter (28) zur Befragung aus dem künstlichen Tiefschlaf geweckt werden, sobald sein medizinischer Zustand dies erlaube. Wie bald das sein wird, könne die Polizei zur Zeit nicht sagen. Am Montagvormittag war der Mann noch nicht vernehmungsfähig. Der 28-Jährige hatte nach der Tat einen Unfall verursacht, bei dem ein Unbeteiligter getötet wurde. Er selbst wurde dabei schwer verletzt. Inzwischen wurde auch die Tatwaffe gefunden.

Die Obduktion der Frau hat laut Landespolizeidirektion Steiermark mittlerweile stattgefunden. Dabei haben sich mehrere Stichverletzungen als Todesursache bestätigt. Das Küchenmesser, mit dem der Tatverdächtige der Grazerin Samstagfrüh mehrere Stichwunden zugefügt haben soll, wurde am Tatort gefunden, wie Madeleine Heinrich von der LPD Steiermark bestätigte. Die Frau wurde gegen 6 Uhr von einem Nachbarn in ihrem Wohnhaus in westlichen Stadtbezirk Wetzelsdorf gefunden, trotz Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb sie an ihren Verletzungen.

Frontale Kollision in Selbstmordabsicht

Ihr Lebensgefährte, der im Bezirk Steyr-Land in Oberösterreich gemeldet ist, ergriff in der Zwischenzeit mit dem Auto die Flucht in Richtung stadtauswärts. Auf der Straßganger Straße, die in der Nähe zum Tatort liegt und relativ gerade verläuft, beschleunigte er den Wagen und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Dass dies in selbstmörderischer Absicht passierte, konnten die Sachverständigen mittlerweile bestätigen. Der Lenker des anderen Fahrzeuges, ein 31-jähriger Grazer, verstarb noch am Unfallort.

Auf der Straßganger Straße kollidierte der Pkw frontal mit einem anderen Pkw - absichtlich
Auf der Straßganger Straße kollidierte der Pkw frontal mit einem anderen Pkw - absichtlich © APA/Erwin Scheriau

Neunter mutmaßlicher Femizid heuer in Österreich

Nach der Statistik der Autonomen Frauenhäuser Österreichs handelt es sich bei der Bluttat um den neunten mutmaßlichen Femizid des Jahres, der durch (Ex-)Partner, Familienmitglieder oder durch Personen mit Naheverhältnis zum Opfer verübt wurde.