Muss ein Mann, der vor einem Europacup-Risikomatch des SK Sturm am Jakominiplatz die Gleise vor einem Polizeiauto überquerte und dann von mehreren Polizisten umringt worden war, eine Strafe von 70 Euro bezahlen? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten nicht nur den 67-Jährigen, sondern auch die Polizei und eine Anwaltskanzlei.
Nun steht fest: Er muss nicht. Die Landespolizeidirektion stellte nämlich nun das Verwaltungsstrafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Dies wurde ihm schriftlich mitgeteilt, eine Begründung dafür wurde nicht mitgereicht.
"Wir wissen selber nicht, wieso das Verfahren eingestellt wurde", ist Christian Horwath, Anwalt des Beschuldigten, aber froh, dass die Causa vom Tisch ist. Er vermutet, dass das Strafamt der Landespolizeidirektion das Verfahren mangels Erfolgsaussicht beendet habe. So gab es mehrere Zeugen, die für den Beschuldigten ausgesagt hätten, Videoaufnahmen vom Jakominiplatz wurden beantragt. "Wir haben die Rechtfertigung der Polizei zerklaubt, dort hat man sich auch widersprochen." Bei der Polizei heißt es nur: "Wir haben das Verfahren eingestellt, weil seine Angaben glaubhaft waren."
Gehsteig am Jakominiplatz nicht benutzt
Aber: Im vergangenen November wurde ihm in einer Strafverfügung noch vorgeworfen, er habe am 27. Oktober als Fußgänger am Jakominiplatz den vorhandenen Gehsteig nicht benutzt, obwohl das zumutbar gewesen sei. Er habe damit gegen Paragraf 76 der Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Zudem hätte er dies ausgerechnet vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei getan, möglicherweise sei er auch alkoholisiert gewesen (was der Beschuldigte empört zurückwies). An diesem 27. Oktober fand nämlich das Fußballspiel zwischen Sturm und Feyenoord Rotterdam statt. Die Polizei war aufgrund zahlreicher gewaltbereiter Fans aus Holland in Alarmbereitschaft, am Jakominiplatz gab es einen Schienenersatzverkehr. Der Grazer wurde schließlich nach seinen Angaben von sieben bis neun Polizisten umringt, seine Personalien wurden aufgenommen. Er erinnert sich: "Ich kam mir vor wie ein Schwerverbrecher." Nun ist der Fall abgeschlossen. Für eine Stellungnahme war er einstweilen nicht erreichbar.