Nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist das Steirische Ortsbildgesetz aus dem Jahr 1977. In der Kulturabteilung des Landes Steiermark rauchen deshalb schon seit geraumer Zeit die Köpfe. Der Ortsbildschutz soll auf neue rechtliche Beine gestellt werden. "Es ist realistisch, dass das Gesetz heuer in Begutachtung geht", bestätigt die zuständige Referatsleiterin Evelyn Kometter den zeitlichen Rahmen, den auch der Grazer Altstadtanwalt Armin Stolz nennt.