"Die Beschuldigte hat zumindest von 11.44 bis 11.46 Uhr den Fußgängerübergang durch das Aufstellen mit zwei Transparenten und Verharren auf dem Schutzweg trotz Rotlicht der Fußgängerampel, die öffentliche Verkehrsfläche zu verkehrsfremden Zwecken benützt." Macht eine Strafe von 220 Euro, ausgestellt vom Referat für Strafen der Stadt Graz.