Zum Glück blieb es beim Sachschaden, wurde niemand verletzt. Am Freitag, den 13. (Jänner), als ein Pensionist mit seinem Pkw mitten in ein Geschäft in der Grazer Murgasse krachte. Den Polizeibeamten gegenüber hat der 79-jährige Lenker angegeben, „beim Reversieren das Gas- und Bremspedal verwechselt zu haben“. Dann ist er „mit einiger Wucht“ durch die Auslagenscheibe des Blue-Tomato-Shops gekracht.
Daraufhin kam es, wie es kommen musste: Während im Windschatten von Vorfällen mit jungen Rasern viel seltener Debatten aufkommen - etwa über Vorbilder (im TV) oder die Frage, warum ein Auto weit über 200 km/h schnell fahren können soll -, wird nach Verkehrsunfällen von Senioren meist sofort eine Frage diskutiert: Bis zu welchem Alter soll man sich hinters Steuer setzen dürfen? Und braucht es nicht eine automatische Lenkerüberprüfung ab einem gewissen Alter?
Denn in Österreich gibt es so etwas nicht - jedenfalls nicht bei den Klassen A und B. Im Normalfall bleibt es beim vorgeschriebenen ärztlichen Gutachten als Voraussetzung zum Erhalt eines (Probe-)Führerscheins - oder höchstens bei einer Befristung am Beginn der "Laufbahn" eines Autolenkers, etwa bei einer vorhandenen gesundheitlichen Einschränkung. Später wird aber im Normalfall der Lenker nicht mehr mit einer Überprüfung "behelligt" - außer im Verdachtsfall oder eben nach einem Unfall, dann kann die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaft eine solche anordnen.
Was sagen eigentlich die Unfallzahlen? Im Jahr 2022 sind 369 Menschen auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Mehr als ein Drittel davon waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 52 davon sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29-Jährigen kamen im abgelaufenen Jahr 62 Personen (16,8 Prozent aller Verkehrstoten) bei Verkehrsunfällen ums Leben.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung dazu? "Unbeschadet der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag", heißt es in Paragraf 58. Eine Einschränkung aufgrund des Alters gibt es nicht.
Und was sagen Experten dazu? Peter Felber, Leiter des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in der Steiermark, spricht sich nicht für eine verpflichtende Überprüfung ab einem gewissen Alter aus - sehr wohl aber für die Eigenverantwortung. "Gemessen an der Zeit, die sie hinterm Steuer verbringen, weisen Senioren erst so ab dem 85 Lebensjahr wieder dieselbe Unfallhäufigkeit auf wie junge Lenker."