Bei vielen der 661 Wohnungseigentümer der in Beton gegossenen legendären Grazer Terrassenhaussiedlung sorgte 2020 ein Schreiben des Bundesdenkmalamtes für ein mittleres Beben. Die Hochhäuser in St. Peter sollen unter Schutz gestellt werden. Die Begründung: Die Bauten seien ein Paradebeispiel des „Brutalismus“ der 1960er und 70er und ein offen-demokratisches Wohnprojekt mit Freiraum und Partizipation der Bewohner, das die Idee des Wohnbaus in der Steiermark auf Jahrzehnte geprägt habe. Das Verfahren läuft und die IG Terrassenhaussiedlung, will gegen den „Glassturz“ ankämpfen. Zu groß ist die Furcht, dass das den Wert des Wohnungseigentums mindert und mit zu strikten Vorgaben künftige Sanierungen verteuern könnte.
Bernd Hecke