Er muss also keine 600 Euro bezahlen. Und auch nicht ersatzweise eine Freiheitsstrafe „im Ausmaß von zwei Tagen und acht Stunden“ antreten. Denn dem Einspruch des Grazers wurde stattgegeben: Der Verwaltungsgerichtshof (VfGH)hat wie berichtet entschieden, die Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie war gesetzeswidrig – weil nicht ausreichend dokumentiert und begründet. Aufgrund dieser Sperre war der betroffene Grazer, der im April trotzdem einen Spielplatz betreten hatte, abgestraft worden – was er nicht hinnehmen wollte.