Die Pressekonferenz zu den nächsten Lockerungen brachte Donnerstagfrüh eine äußerst positive Überraschung für die Nachtgastronomie zutage: Ab 1. Juli darf wieder in den Clubs und Discos getanzt werden, die Nachtgastronomie darf unter Auflagen (Einhaltung der 3G-Regel, 75 Prozent Auslastung) öffnen.