Es ist ein Thema, über das zu sprechen nie angenehm ist, doch in Zeiten von Corona hat sich - nicht zuletzt wegen wiederholter Ansteckungs-Vorfälle - auf den Friedhöfen viel geändert. Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird nun gebeten, "Trauerfeiern nur in kleinstem Kreis, also unter den engsten Freunden und Verwandten des/der Verstorbenen auszurichten". Zugelassen sind derzeit nur Begräbnisse mit bis zu fünf Personen.