Der Fall sorgte im Frühjahr für heftige Diskussionen: Der Erwachsenenbildner BFI Steiermark hatte eine Dienstanweisung erlassen, die das Tragen von Kopftüchern im Zuge der Berufsausübung verbietet. Die Entscheidung erfolgte unmittelbar nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, das Arbeitgeber ein Verbot des Tragens von Kopftüchern ermöglicht. Der steirische BFI-Geschäftsführer Willibald Techt setzte die Dienstanweisung damals im Alleingang durch.

Am Donnerstag hat das BFI die umstrittene Dienstanweisung endgültig zurückgezogen, bestätigte Aufsichtsratschef Josef Gritz einen Bericht der "Kronen Zeitung": "Für mich als Eigentümervertreter ist es kein Thema mehr", sagte Gritz. Eine Studie der Universität Innsbruck habe bestätigt, dass man damit "nicht am richtigen Weg" war, so Gritz. Die Rücknahme sei mit den Eigentümern, der Arbeiterkammer und dem ÖGB, abgeklärt. Letztlich wird der Oberste Gerichtshof entscheiden müssen, wie das Urteil des EuGH in Österreich konkret umgesetzt wird.

Weiter Vortrag mit Kopftuch

Für jene Sprachtrainerin beim BFI Steiermark, die das Kopftuchverbot betroffen hätte, ändert sich ohnehin nichts. Denn schon im April hatte man vereinbart, die umstrittene Dienstanweisung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage nicht zu sanktionieren. Die Muslima aus Graz durfte weiterhin mit Kopftuch vortragen.