Fein säuberlich sind die Abgaben, die der Bauer an das Stift Rein leistete, vermerkt – das „Urbar“ aus den Jahren 1590 bis 1594 berichtet anschaulich vom Lehenswesen des 16. Jahrhunderts. „Es ist vergleichbar mit dem heutigen Grundbuch“, erklärt Pater August Janisch. Auch das nebenstehende „Kauf- und Sterberecht“ aus dem 17. Jahrhundert spricht Bände: „Das Stift war damals auch so etwas wie ein Notar.“ Die Gerichtsakten ein Regal weiter belegen wiederum, dass die Reiner Äbte im Mittelalter auch für die niedere Gerichtsbarkeit zuständig waren.