Im Sommer 2015 hat das Hausnummernreferat im Grazer Stadtvermessungsamt Praktikanten ausgeschickt, die die Fassaden der Hausbesitzer ganz genau überprüften. Sie nahmen vor allem die Hausnummerntafeln unter die Lupe. Damals erklärte man im Büro von Bürgermeister Siegfried Nagl: „Im Steiermärkischen Baugesetz ist festgehalten, dass der Eigentümer eines Gebäudes dazu verpflichtet ist, eine von der Gemeinde bestimmte Orientierungsnummer anzubringen und zu erhalten.“ Die Stadt, hieß es, handle nach dem Gesetz.