Stimmt es, dass Kinder, die für die Nachmittagsbetreuung in einer städtischen Schule angemeldet werden, nicht vor 16 Uhr heimgehen dürfen – so wie es in der Anmeldung dazu heuer erstmals zu lesen ist? Nachdem diese Frage für Unruhe gesorgt hatte (die Kleine Zeitung berichtete), lud Schulstadtrat Kurt Hohensinner diese Woche Vertreter von Eltern, Direktoren und Landesschulrat zum runden Tisch.