Wenn Betroffene von einer „Schockstarre“ sprechen und man sich im Grazer Rathaus „irritiert“ zeigt, dann muss etwas Gravierendes passiert sein. Und tatsächlich sorgte das Landesverwaltungsgericht Steiermark für einen Knalleffekt: Im Streit um die Neuvergabe der Nachmittagsbetreuung an Grazer Schulen gab es einer Beschwerde recht – und der gesamten Branche liebe Grüße mit auf den Weg.