18 Monate Haft, davon sechs unbedingt. Dieses Urteil für Uwe Scheuch wegen des angeklagten Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger hatte am 2. August 2011 wie eine Bombe eingeschlagen. Nun folgte der nächste Knalleffekt: Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil gegen den Kärntner Landeshauptmann-Stellverteter und FPK-Chef wegen eines Formalfehlers aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Damit zieht sich das Verfahren um die "Part of the game"-Affäre mindestens bis 2013 in die Länge. Der Scheuch-Prozess muss erneut am Landesgericht Klagenfurt aufgerollt werden.