Eine ehemalige Angestellte des Fußballklubs GAK war im vergangenen November neun Tage lang zu unrecht hinter Gittern gesessen. Die Verhängung der U-Haft war rechtswidrig, wie nun das Oberlandesgericht festgestellt hat, nachdem der Verteidiger der Frau, Wolfgang Vacarescu, Beschwerde eingelegt hatte.