Es ist ordentlich Wein geflossen. Gleich 46 Mal scheinen unterschiedliche Weingüter und -geschäfte in der Buchungszeile auf. 1062,60 Euro da, 865 Euro dort, dann wieder 2206,50 Euro. In Summe sind es 32.497,44 Euro für Wein, die Mario Eustacchio in den Jahren 2015 bis Ende Oktober 2021 ausgegeben hat. Genauer: Die er über die Verfügungsmittel abgerechnet hat, die ihm die Stadt Graz in seinen Funktionen als Stadtrat und Vizebürgermeister zur Verfügung gestellt hat.
272 Mal steht das Wort „Bewirtung“ in der Buchungszeile, mit Summen von 150 Euro über 480 Euro bis 1000 Euro für „Bar Getränke/ München“ und den Namen des damaligen Büroleiters von Eustacchio. Auffallend ist die Betreffzeile: „Flachau, Hotel, Schikarten, Bewirtung, Eustacchio“ mit 1850 Euro. Das wird nun im Zuge der Ermittlungen zum FPÖ-Finanzskandal bekannt. Die Frage, die sich bei diesen und anderen Buchungen stellt: Steht das alles in Zusammenhang mit Eustacchios damaligen Funktion als Stadtrat und später Vizebürgermeister oder verschwimmt die Grenze zum Privaten?
Alle Grazer Stadtregierungsmitglieder haben ein Spesenkonto
Das ist überhaupt die Grundsatzfrage im großen Verfahren zum FPÖ-Finanzskandal. Das Konto mit den Verfügungsmitteln ist dabei nur eines von vielen, das nun ausgewertet wird. Die Ermittlungen laufen ja seit bald drei Jahren, nach langem Stillstand und einem Wechsel in der Staatsanwaltschaft kommt nun Bewegung in die Sache. Insgesamt geht es dabei um den Verdacht des Betrugs und der Untreue, was die Verwendung von Partei- und Fördermitteln in der Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro betrifft. Als Beschuldigte wird neben Eustacchio die ehemalige Grazer FPÖ-Spitze geführt, auch gegen Landes-FPÖ-Chef Mario Kunasek wird ermittelt.
Die Verfügungsmittel gesteht die Stadt Graz allen Stadtregierungsmitgliedern und den Klubobleuten zu. Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) hat 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, Vize Judith Schwentner (Grüne) 34.000 Euro, alle anderen Stadträte 20.000 Euro und die Klubchefs 6200 Euro. Was mit dem Geld gemacht werden darf, ist sehr offen geregelt: Die Mittel sind „ausschließlich für durch die jeweilige Funktion veranlasste Ausgaben zu verwenden“.
„Typische Ausgaben sind Blumen- oder Gastgeschenke“
Hans-Georg Windhaber, Direktor des Stadtrechnungshofes, bringt es so auf den Punkt: „Typische Ausgaben sind zum Beispiel Blumengeschenke oder Gastgeschenke.“ Er betont, dass „Verfügungsmittel Steuergelder sind. Diese Gelder dürfen bestimmte Funktionen in der Stadt ohne die sonst geltenden strengen formalen Abrechnungsvorschriften verwenden. Allerdings sind sie auf Maßnahmen beschränkt, die im gesetzlichen Aufgabenbereich dieser Funktionen liegen. Sie dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden.“
Was beim Eustacchio-Konto weiter auffällt: Es gibt zahlreiche Barbehebungen bis zu 10.000 Euro und sogar Bargeldeinzahlungen von bis zu 15.000 Euro. Die jeweiligen Büroleiter haben regelmäßig Summen zwischen 400 und 600 Euro bar behoben. Und es kam offenbar zu einer Vermischung zwischen Partei und Funktion für die Stadt. Mehrmals tauchen wahlkampfrelevante Buchungen auf, allerdings mit kleineren Beträgen. Einmal werden allerdings 50.000 Euro als „Zwischenfinanzierung laut Freiheitliche Partei“ als Eingang verbucht.
Ob das alles strafrechtlich relevant ist, ist aufgrund der sehr offen formulierten Richtlinien von der Staatsanwaltschaft zu klären. Mario Eustacchio wollte sich auf Anfrage der Kleinen Zeitung nicht äußern.