Es kommt, wie es kommen musste – und auch die Grazer Polizei schon erwartet hat: Nun wird auch der Grazer Metahofpark im Bezirk Lend zu einer „Schutzzone erklärt“, wie Innenminister Gerhard Karner persönlich im Rahmen eines Graz-Aufenthalts am Dienstag bestätigte. Im Oktober tritt die Maßnahme in Kraft, bereits 2019 wurde über den Park bereits einmal eine Schutzzone verhängt. Eine solche erleichtert es der Exekutive, gerade bei Suchtmittelverstößen einzugreifen: Gehen Beamte bei Personen davon aus, dass sie eine Straftat begehen, können sie diese für 30 Tage des Areals verweisen. Das ist ansonsten im öffentlichen Raum nicht möglich.

Warum dieser Schritt bereits erwartet wurde? Weil der Grazer Volksgarten in der Nähe des Metahofparks bereits Mitte Juli zur Schutzzone gemacht wurde. Folglich besserte sich hier die Suchtmittelproblematik, verlagerte sich aber wie befürchtet in Richtung Metahofpark. Also wird auch bei Letzterem nachgeschärft. „Das Ziel ist klar: Kinder, Jugendliche schützen und Gewalttäter aus dem Verkehr ziehen. Die Polizei wird durch die Schutzzonenerweiterung den Kontrolldruck weiter erhöhen und dort aufräumen, wo es notwendig ist“, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Landeshauptmann Christopher Drexler (ebenfalls ÖVP) betonte ebenfalls die Notwendigkeit solcher Mittel, „um unsere Städte wieder sicherer zu machen und insbesondere unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen“. Zugleich aber werde längst an passenden Präventivmaßnahmen gearbeitet. 

Im Volksgarten seien in den letzten zwei Monaten 130 Betretungsverbote ausgesprochen worden, bilanzierte Polizei-Sprecher Markus Lamb vor wenigen Tagen. In über 50 Fällen habe es Anzeigen bezüglich der Missachtung des Betretungsverbotes gegeben. „Es hat Suchtmittelsicherstellungen gegeben, aber man muss sagen, die Szene hat alleine aufgrund der Ankündigung der Schutzzone reagiert, das war uns klar“, sagt Lamb. Allerdings müsse man immer wieder in den Fokus stellen, dass die Schutzzone kein reines Element sei, um die Suchtmittelkriminalität zu bekämpfen, sondern Minderjährige vor Straftaten im öffentlichen Raum schützen soll. Im Fall des Volksgartens sei das gegeben gewesen, da durch die versteckten Suchtmittel für spielende Kinder zur Gefahr geworden sind.