Die Schutzzone im Volksgartenpark in Graz, die seit 15. Juli in Kraft ist, wurde vorab kontrovers diskutiert. Die Bilanz der Polizei: Wie zu erwarten habe sich das Problem nicht gelöst, sondern lediglich verlagert, und zwar in den Metahofpark. Daher werde seit Anfang dieser Woche behördlich geprüft, ob auch hier eine Schutzzone ausgesprochen werde. „Wir haben in den letzten Wochen mehr Suchtmittelsicherstellungen im Metahofpark gehabt als im Volksgartenpark, das ist zwar nicht überraschend, aber Anlass für die Prüfung der Schutzzone“, sagt Markus Lamb von der Polizeidirektion Steiermark. Denn die Schutzzone ermöglicht es der Polizei, Personen, bei denen sie davon ausgeht, dass sie eine Straftat begehen, für 30 Tage des Areals zu verweisen. Das ist ansonsten im öffentlichen Raum nicht möglich.