„Sie hätten gern a Haus baut“ – frei nach Arik Brauer singen nicht, sondern fluchen immer wieder Bauwerber in Graz. Es geht dabei stets um zu lange Verfahrensdauer und zu strenge Vorschriften. Einer dieser Bauwerber hat seine Sache nun bis zum Höchstgericht durchgefochten – und Recht bekommen. Der Verfassungsgerichtshof sieht ein „effektives Bauverbot“, wenn die Stadt zwar eine Bebauungsplanpflicht für ein Gebiet erlässt, dann aber selbst nicht in der vorgeschriebenen Frist liefert.