Das Gesetz lässt keinen Spielraum: E-Scooter dürfen eine Maximalleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h haben. Diese Zahlen hat ein 18-jähriger Grazer deutlich gesprengt: Sein Scooter war laut Polizei mit einem Dualmotorsystem ausgestattet: zweimal 1500 Watt. Damit erzielte er eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h.

Am 31. März, in der Nacht auf Ostermontag, war er mit diesem auffrisiertem E-Scooter in der Stadt unterwegs und fiel einer Polizeistreife auf. Zunächst gar nicht wegen der Geschwindigkeit, sondern weil zwei Personen auf dem Scooter standen. Auch das ist vorschriftswidrig. Aber bei der Nachfahrt durch die Streife war rasch klar, dass der E-Scooter mit „augenscheinlich rasanter Geschwindigkeit unterwegs“ war, heißt es seitens der Polizei.

Der 18-Jährige wurde angehalten, die Weiterfahrt untersagt. Auf ihn warten nun gleich eine ganze Reihe an Anzeigen und entsprechende Strafen: von einer fehlenden Lenkerberechtigung über eine fehlende Zulassung bis hin zur Geschwindigkeitsüberschreitung. „Von der Gefahr gar nicht zu reden, für die Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer“, so die Polizei. „Bei einem Sturz bei so einer Geschwindigkeit fliegt ja auch der E-Scooter selbst durch die Luft.“

Die Polizei – die betont, dass es sich bei dieser Meldung, die sie am 1. April bereits auf Twitter veröffentlicht hat, um keinen April-Scherz handelt – weist ausdrücklich auf die geltenden Regeln für E-Scooter hin. Laut Gesetz sind sie im Prinzip dem Fahrrad gleichgestellt. Das schließt auch das Fahren auf Gehsteigen und Zebrastreifen aus.