Es ist ein trauriger Aufwärtstrend, den das Grazer Tierheim Arche Noah gleich zu Beginn des neuen Jahres verzeichnet: Bereits zwölf Vierbeiner aus behördlichen Abnahmen wurden den Tierpflegern übergeben. „Traditionell überrollt im Jänner die Abgabewelle unerwünschter und unüberlegter Weihnachtsgeschenke die Tierheime“, heißt es aus dem Büro des Tierheims, stattdessen wurden nun aber ein Dutzend verängstigter Haustiere von der Behörde abgegeben. „Es macht sehr traurig und nachdenklich, diese Tendenz zu sehen. Mein Dank gilt aber den steirischen Amtstierärzten und Behörden, die jedem Fall nachgehen und handeln, wenn es einem Tier schlecht geht“, so Arche-Obmann Charly Forstner.
Bevölkerung eher bereit Fälle zu melden
Bereits in den letzten Jahren war ein Anstieg der behördlichen Abgaben von Hunden und Katzen zu verzeichnen. 72 Hunde wurden allein im letzten Jahr in der Arche Noah abgegeben. In den Jahren zuvor waren es weniger als halb so viele. Nimmt die Misshandlung von Haustieren zu? Katharina Gründl beruhigt: „Es scheint eher so zu sein, dass die Sensibilität für Tierschutz in der Bevölkerung zugenommen hat. Wer Zeuge von Quälerei wird, ist heute eher bereit, dies zu melden, als einfach wegzuschauen.“ So kommt es häufiger vor, dass Nachbarn den Amtstierarzt informieren, wenn sie etwas Auffälliges beobachten. Auch in Stadtparks und auf Hundewiesen ist man aufmerksamer, wenn Herrchen oder Frauchen sich an ihrem Schützling vergehen.
Traurige Vergangenheit
„Die Tiere haben zum Teil traumatische Erlebnisse hinter sich“, erzählt Katharina Gründl von der Arche Noah. Im Schnitt werden die meisten Tiere wegen Misshandlung durch den Halter aus der Obhut genommen. „Das können zum Beispiel Schläge oder fragwürdige Trainingsmethoden sein. Die neuen Schützlinge des Tierheims, fünf Hunde und sieben Katzen, warten derzeit auf ihr weiteres Schicksal. „Viele geben ihr Tier praktisch auf, wenn es ihnen weggenommen wird. Unsere Trainer kümmern sich dann um die verängstigten Tiere, bis sie bereit für ein neues Zuhause sind. Schwieriger wird es, wenn gegen die behördliche Abnahme gerichtlich vorgegangen wird“, sagt Gründl. Das kann im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre dauern, in denen nicht klar ist, was mit dem Tier passiert.“