Es war eine der meist diskutierten Änderungen der Straßenverkehrsordnung im Vorjahr: Radfahrer dürfen an gekennzeichneten Kreuzungen trotz Rot rechts abbiegen beziehungsweise geradeaus fahren. 160 solcher Kreuzungen gibt es bereits Wien, 16 sind es in Klagenfurt und drei in Graz. Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) und das Straßenamt als Behörde wollten die neue Regel vorerst in einem kleinen Pilotprojekt testen.
Diese Testphase ist jetzt abgeschlossen. Das Ergebnis: Aus Gründen der Verkehrssicherheit spricht nichts gegen die neuen Regelungen. An den drei Kreuzungen – von der Erzherzog-Johann-Brücke rechts auf den Kai-Radweg, Belgiergasse rechts in die Griesgasse Richtung Süden und Waagner-Biro-Straße/Daungasse geradeaus in Richtung Norden – wurde ein Vorher/Nachher-Vergleich gezogen. Unfall gab es keinen einzigen, vorher und nachher gab es an den drei Kreuzungen je sieben brenzlige Situationen, in denen abrupt gebremst oder ausgewichen werden musste.
„Die Regelung wird sehr gut angenommen“, so Schwentner. „Was vor der Einführung bereits gelebte Praxis war, wurde durch das Pilotprojekt legalisiert.“ Und: „Ich plane für 2024 einen weiteren Ausbau.“ Wie viele und welche Kreuzungen infrage kommen, darauf will sie sich noch nicht festlegen. Gemeinsam mit dem Straßenamt werde man sich auch die Erfahrungen aus Wien anschauen und neue Kreuzungen dann mit „einer entsprechenden Sicherheitskampagne begleiten“.
Radlobby kritisierte zaghaftes Vorgehen der Stadt
Der Radlobby war das Vorgehen der Stadt von Beginn an viel zu zaghaft. Warum man in Graz extra etwas testen muss, was in vielen europäischen Städten längst Usus ist, verstand Heidi Schmitt von der Radlobby Argus nicht. Sie hat bereits im Februar eine Liste mit 48 Kreuzungen vorgelegt, die sich aus ihrer Sicht für den Grünpfeil für Radfahrerinnen und Radfahrer eignen würde – darunter jene drei, die dann im Juli für den Pilotversuch freigegeben wurden.
Trotz Grünpfeil müssen Radfahrer übrigens trotzdem einige Regeln einhalten, die wichtigste: Die Radfahrer müssen sich immer überzeugen, dass sie vor allem keine Fußgänger gefährden und vor dem Abbiegen anhalten. Das ist analog zur Regelung in Deutschland. In Belgien, Dänemark, Frankreich und der Schweiz gilt das Prinzip „Vorrang geben“, dort ist kein Halten notwendig.