Sein Wohnsitz ist noch für längere Zeit die Grazer Karlau. "Sechseinhalb Jahre muss ich verbüßen. Nein, Moment, siebeneinhalb sind es", addiert der Häftling. Fünf Jahre davon sitzt er wegen schweren Raubs. Die lange Aufenthaltsdauer weckt verständlicherweise Freiheitsgelüste: Also griff der 25-jährige Obersteirer zu Werkzeug unbekannter Herkunft und begann zu buddeln.

Gut, Koralmtunnel ist es keiner geworden, aber immerhin laut Anklage "ein Bunker im Bereich des Lichtauslasses ober dem Waschbecken im Haftraum". Kenner wissen: Die Karlau ist aufgrund ihrer alten Gemäuer relativ leicht zu bearbeiten. Weil eine Justizanstalt allerdings zum Bereich der kritischen Infrastruktur gehört, ist die Justiz bei dortigen Bauarbeiten nicht zimperlich. Zwölf Monate hat der Häftling deshalb aufgebrummt bekommen.

Jetzt sitzt der Mann erneut am Straflandesgericht. Er hat nämlich während der damaligen Verhandlung einen Zellengenossen "angelehnt", dieser soll den "Tunnel" mitgegraben haben. Was sich als falsch herausstellte, weshalb der 25-Jährige wegen Verleumdung angeklagt ist.

"Geständig", sagt er zu Richter Erik Nauta. Das mag schon sein, aber, wie der Vorsitzende bemerkt: "Einmal so und einmal so, das geht halt auch nicht. Und weit gekommen sind Sie beim Graben nicht, oder?" – "Na ja, schon zehn Zentimeter." Spannend, was die Verteidigung zum Bauvorhaben einwirft: "Das Loch war eigentlich ein Versteck für sein Handy." Zwecks Nutzung von Netflix hinter Gittern wäre es ...

"Haben Sie wieder ein Handy in Haft?" – "Nein, sicher nicht." Kontrolliert würde ja ohnehin regelmäßig: "Erst letzte Woche, weil ich offenbar verdächtig bin." Richter Nauta verhängt sechs Monate Zusatzstrafe. Ein paar Staffeln Netflix sollten sich da locker ausgehen.