Eine Autolenkerin, die beim Ausparken einen im toten Winkel hinter ihrem Fahrzeug liegenden Betrunkenen überrollt hat, ist nur zu einem Drittel Schuld an dem Unfall. Die restliche Verantwortung trägt der Verletzte selbst, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Lenkerin hätte jedoch einen Einweiser abstellen müssen, hielten die Gerichte fest.