Das Grazer Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche von den Vorwürfen der Verhetzung und kriminellen
Vereinigung für 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären
Bewegung Österreich (IBÖ) bestätigt. Es könne nicht zweifelsfrei
nachgewiesen werden, dass zu Hass aufgestachelt wurde, hieß es in der Begründung. Die Freisprüche sind nun rechtskräftig.