Die vier Angeklagten - bosnischer Abstammung, aber österreichische Staatsbürger - waren laut Staatsanwalt in einem Grazer Glaubensverein, der für seine "radikal islamistische Auslegung" bekannt war und mittlerweile geschlossen wurde. Im Dezember 2014 kamen die beiden Paare mit ihren insgesamt neun Kindern über die Türkei nach Syrien und bezogen dort Wohnungen, die ihnen vom IS zugewiesen wurden. "Der IS hat auch Familien gebraucht, um soziale Strukturen aufzubauen", erklärte der Ankläger. Die Eltern sollen zusammen mit ihren kleinen Kindern grausame Propagandavideos "wie Fußballspiele" angeschaut haben, das sei "so eine Art Familienunterhaltung" gewesen, prangerte der Staatsanwalt an.
Die Männer besuchten einen Scharia-Kurs und erhielten eine Kampfausbildung. Als sich in Syrien herausstellte, dass doch nicht alles so rosig war wie erhofft, flüchteten die beiden Paare im April 2016 in die Türkei, von wo sie nach Österreich abgeschoben und dort sofort verhaftet wurden.
Am zweiten Verhandlungstag wurde die vierte Angeklagte (44) befragt. Ihr Anwalt beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die von den übrigen Beschuldigten abgesonderte Befragung, da Bekannte immer wieder versuchen würden, sie zu beeinflussen. "Hat sie Angst?", fragte die Richterin. "Ja", antwortete der Verteidiger. Also blieb die Öffentlichkeit draußen, auch eine Zusammenfassung der Aussage gab es für die Zuhörer nicht. Auch während der Aussage der Beamten vom Verfassungsschutz blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der Schöffensenat verhängte am Abend wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie Quälens von Unmündigen gegen den Erstangeklagten (39) eine Gesamtstrafe von neun Jahren und neun Monaten, gegen seine Lebensgefährtin (40) und den zweiten Vater (50) neun Jahre und drei Monate, gegen die zweite Mutter (44) acht Jahre und drei Monate – alle Angeklagten meldeten Berufung an.