Eine Haftung des Staates für die Sicherheitspolizei wurde verneint, erklärte Rechtsanwalt Georg Eisenberger in einer Aussendung am Montag. Er hatte die Klage über das Projekt "Legal Clinic" im Sommer eingebracht.
In der Urteilsbegründung des Zivillandesgerichts hieß es, dass die Polizei nicht untätig gewesen sei, so Eisenberger. Die Beamten seien einmal im Monat Streife gefahren. Mehr hätte die Polizei nicht tun können. Andere Maßnahmen wären unverhältnismäßig gewesen. Außerdem hätte die Polizei dafür nicht genug Personal gehabt, fasste der Anwalt die Begründung des Gerichts zusammen.
Berufung
Die "Legal Clinic" hat gegen dieses Urteil Berufung erhoben: "Im Gesetz steht nicht, dass die Polizei nur einmal im Monat zur Verhinderung von bestimmten Straftaten verpflichtet ist. Verhindert muss immer und auch dann werden, wenn der Täter nicht eingesperrt werden kann. Gerade wenn jemand nicht eingesperrt werden kann, obwohl er gefährlich ist, müsste die Polizei besonders intensiv aufpassen, dass Straftaten erst gar nicht passieren."
Der Begründung des Gerichts, andere Maßnahmen wie etwa Handyortung oder Fußfessel wären als persönlicher Eingriff unverhältnismäßig gewesen, setzte Eisenberger entgegen: "Andere Maßnahmen wären gar nicht notwendig gewesen. Die Polizei hätte die anerkannt zulässige Maßnahme der Streifenüberwachung einfach nur durchgehend vornehmen müssen. Die Täterin im Auge hätten sie die konkrete ebenso wie mehr als tausend andere Sachbeschädigungen ganz einfach verhindern können - und auch müssen. Das ist der Job der Polizei."
Personalmangel
Das Argument des Personalmangels ließ der Jurist nicht gelten: "Wenn der Staat zu wenig Personal zur effektiven Verhinderung von Straftaten zur Verfügung stellt, haftet er für Organisationsverschulden. Im Ergebnis würden sonst den einzelnen Geschädigten die Kosten aufgebürdet, die in der Solidargemeinschaft Staat von allen anteilig gezahlt werden müssen."
Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Graz. Ein weiterer Rechtszug zum Obersten Gerichtshof wäre wegen des geringen Streitwertes des Einzelfalls nicht möglich.
Über den ungewöhnlichen Fall berichtete die Kleine Zeitung 2015. Die Frau, die seit Jahren in einem Heim lebt und bei Ausflügen nach Graz mit dem immer gleichen Zickzack-Muster Autos verunziert hat, wurde dann im November 2016 vorübergehend in die Landesnervenklinik in Graz eingewiesen.
Dort hat sie während ihrer Freigänge weitere Pkw beschädigt. Für eine Einweisung in einen geschlossenen Bereich fehlt nach wie vor die gesetzliche Grundlage. Der bisherige Schaden beträgt rund eine Million Euro. Sie dürfte seit 2010 für rund 1.000 Sachbeschädigungen verantwortlich sein.
Die "Legal Clinic" für öffentliches Recht und Umweltrecht ist ein Ausbildungsprogramm der Universität Graz für hoch qualifizierte, sozial engagierte Studierende des Studiums der Rechtswissenschaften. Unter Aufsicht und Anleitung werden von der "Legal Clinic" aktuelle und reale Rechtsthemen betreut. Geboten wird kostenlose Rechtsberatung, jährlich wird ein Fall ausgewählt und als "Legal Clinic"-Projekt übernommen.