Mit elf Messerstichen war ein 36-Jähriger im Jänner dieses Jahres in Graz auf seine Ex-Freundin losgegangen und hatte sie lebensgefährlich verletzt. Am Dienstag stand er wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat und bekannte sich nicht schuldig. Angeklagt war er zudem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, da er auch auf drei Polizisten losgegangen war.

Die Beziehung zwischen dem 36-jährigen deutschen Staatsbürger und der Grazerin (26) hatte 2015 begonnen und nur ein paar Monate gedauert. Was folgte, waren unzählige SMS und Gesprächsversuche von seiner Seite sowie immer wieder Treffen, bis es schließlich zu einer Wegweisung kam. Trotzdem gab der Student nicht auf. Er war weiterhin eifersüchtig auf andere Männer im Leben seiner Ex-Freundin und wollte immer noch Kontakt mit ihr.

Wegweisung ignoriert

Im Jänner 2017 ging er zu ihrer Wohnung und versuchte, die Türe aufzubrechen. Das gelang ihm nicht, es erfolgte eine zweite Wegweisung. Doch der 36-Jährige, der schon einige Male wegen psychischer Probleme stationär behandelt worden war, akzeptierte dies nicht. Zwei Tage später, am 16. Jänner, ging er erneut zu seiner früheren Freundin und wollte in die Wohnung. Die Frau hatte Angst und rief die Polizei.

Drei Beamten gelang es nicht, den 36-Jährigen festzunehmen. Sie hielten ihn zwar an den Armen fest, doch als die Polizisten - ein Mann, eine Frau und eine Polizeischülerin - plötzlich ein Messer in seiner Hand sahen, ließen sie los und der Angeklagte rannte in die Wohnung. Dort fügte er dem Opfer elf Messerstiche zu - einige davon hätten tödlich sein können.

"Ich wollte ihr wehtun, mit Händen und Füßen und Messer", beschrieb der 36-Jährige vor Gericht. "Den Schmerz, den sie mir gegeben hat, wollte ich zurückgeben", formulierte er es. Gegen die Polizisten wird übrigens gesondert ermittelt, deren Verhalten steht in diesem Prozess nicht zur Diskussion.

Kinderwunsch

"Was wollten Sie überhaupt dort?", fragte Richterin Michaela Lapanje. "Ich wollte ein Kind mit ihr", antwortete der Mann. "Am 16. Jänner um drei Uhr Nachmittag? Das hätten Sie schon 2015 haben können", entgegnete die Richterin. Damals hätte die 26-Jährige gerne Nachwuchs mit ihrem Freund gehabt.

"Die Stiche waren nicht tief, das spricht gegen eine Mordabsicht", betonte Verteidiger Manfred Rath. "Er wollte sie bestrafen, auch wenn diese Art der Bestrafung nicht ganz nachvollziehbar ist." Die junge Frau hat sich mittlerweile wieder erholt, sie musste drei Wochen im Krankenhaus bleiben.

"Habe gewusst, dass er mich umbringen will"

"Als ich das Messer gesehen habe, habe ich gewusst, dass er mich umbringen will", schilderte das 26-jährige Opfer die Attacke des Angeklagten. Die Frau versuchte, mit den Händen Gesicht und Brust zu schützen, erlitt aber insgesamt elf Messerstiche. Zuletzt blieb das Messer in ihrer Hand stecken und wurde im Spital entfernt.

Die Ex-Freundin des Beschuldigten erzählte, dass die Beziehung von Mai bis September 2015 gedauert habe. "Dann hat er mich zusammengeschlagen und ich habe es beendet." Doch der Kontakt blieb, hin und wieder trafen sich die beiden und schickten SMS. "Es war eine sexuelle Beziehung", räumte die Zeugin auf Befragung durch die Richterin ein.

Immer noch Schmerzen und Panikattacken

Am 16. Jänner 2017 läutete er an ihrer Türe, doch sie machte nicht auf, sondern rief die Polizei. Als sie die Beamten sah, öffnete sie. Ihr Ex-Freund hielt plötzlich ein Messer in der Hand, die Polizisten konnten ihn nicht festhalten, und sie flüchtete in die Küche. Er lief ihr nach, stand vor ihr und sagte nach ihren Angaben ganz ruhig: "Das hast du davon, jetzt bring ich dich um". Die Frau versuchte, sich zu schützen, doch er stach elf Mal auf sie ein. Schließlich lag sie am Boden "und er hat sicher gedacht, dass ich tot bin." Sie erinnerte sich außerdem noch daran, dass ihr eine Polizistin eine Wunde zugehalten habe.

Nach Monaten habe sie immer noch Schmerzen, besonders in der Hand. "Die Narben schauen schrecklich aus, und ich habe Panikattacken", schilderte sie.

Urteil könnte schon morgen Mittwoch fallen

Der Prozess wird morgen, Mittwoch, um 9.00 Uhr fortgesetzt. Sollte auf einige Zeugen verzichtet werden, könnte es bereits ein Urteil geben.