Mit Spannung wurde der Prozess im Landesgericht Leoben erwartet. Christian T. (40) aus St. Sebastian bei Mariazell am Landesgericht Leoben wird vorgeworfen, eine Frau in seinem Keller einbetoniert zu haben. Das ist nach dem Strafgesetz Störung der Totenruhe. Dazu kommt dauernde Sachentziehung, weil er die Kleidung und Papiere der Toten verbrannt hat.
Die langwierige Geschichte hat am Donnerstag im Straflandesgericht Leoben in einer außergewöhnlich kurzen Verhandlung ihr Ende gefunden. Der nur wegen Störung der Totenruhe angeklagte Steirer war geständig und wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Leichenteile in Haus gefunden
Im Dezember 2016 hatte der Steirer bei der Polizei seine eigene Entführung angezeigt. Angeblich sei er mehrere Tage in einer Werkstatt festgehalten worden. Im Frühjahr stellte sich heraus, warum er für diese Zeit anscheinend ein Alibi gebraucht hat: In seinem Haus in Mariazell wurde unter der Kellerstiege eine einbetonierte Frauenleiche gefunden.
Der 40-Jährige wurde festgenommen, die Leiche der toten Ungarin, die eine Bekannte des Mannes war, obduziert. Es fanden sich zwar Spuren eines Beruhigungsmittels, aber es gab keine Hinweise auf Gewalt, allerdings wurde auch ein Herzinfarkt ausgeschlossen. Also musste sich der Steirer nur wegen Störung der Totenruhe, Vortäuschung seiner Entführung, falscher Beweisaussage sowie Sachentziehung- er verbrannte die Kleidung der Verstorbenen - verantworten.
Mordverdacht bei Mariazell: "Er war freundlich und normal - eigentlich"
Staatsanwalt Gerhard Ressi beschrieb, wie der Angeklagte zunächst versucht hatte, die Tote, die er in seinem Schlafzimmer gefunden hatte, mit einer Kettensäge zu zerteilen. Er hatte keine Ahnung, was passiert war, da er angeblich im Drogenrausch war und nicht ausschloss, die Ungarin getötet zu haben. Als er mit der Säge keinen Erfolg hatte, betonierte er die Leiche unter seiner Kellerstiege ein.
"Wie in aller Welt kamen Sie auf die Idee, die Leiche einzubetonieren?", fragte Richter Peter Wilhelm. "Weil ich nicht gewusst habe, was in der Nacht passiert ist", antwortete der Beschuldigte. "Und wozu die Sache mit der Entführung", hakte der Richter nach. "Ich habe Angst gehabt", meinte der 40-Jährige. "Wovor?" "Keine Ahnung, ich wollte selbst nicht mehr in dem Haus sein."
Sein Verteidiger sprach von einer "psychischen Ausnahmesituation", in der sich sein Mandant befunden habe. Weil alles soweit klar und der Steirer geständig war, verzichtete der Richter auf Zeugen. Zehn Monate bedingt lautete das Urteil, das der Angeklagte sofort annahm. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, und nach zehn Minuten war alles vorbei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.