Monatelang wurde diskutiert, verhandelt, gefordert: Jetzt ist das Gericht im Fall der vertauschten Babys am Wort. Am 19. Oktober kommt es zur ersten Tagsatzung am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz. Die wichtigsten Fakten zum Fall: Zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 wurden an der Grazer Uniklinik zwei Babys vertauscht. Evelin und Doris Grünwald erfuhren erst Jahre später bei einer Blutspende davon, dass sie nicht Mutter und Tochter und gar nicht verwandt sind. Ärzte klärten mit einem DNA-Test den Fall auf, die betroffene Familie wandte sich an die Rechtsabteilung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (Kages). Das Vertauschen der Babys sei nämlich an der Uniklinik Graz geschehen.
Didi Hubmann