Eigentlich war man schon gespannt auf das Urteil in der Causa des ehemaligen Geschäftsführers des Abfallwirtschaftsverbandes (AWV) Liezen. Er soll eigenmächtig und somit "rechtsmissbräuchlich" die Auszahlung von 2007 Überstunden bis zurück ins Jahr 1996 angewiesen haben. Bevor die Auszahlungen gestoppt wurden, entstand ein Schaden von rund 15.700 Euro. Donnerstag war der dritte Verhandlungstag am Landesgericht Leoben.