Es war eine der großen Forderungen aus Schladming in Richtung Landesregierung: eine Handhabe gegen sogenannte Anlegerwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen. Und wirklich: Im Sog der Novellierung des Bau-/Raumordnungsgesetzes beschloss der Landtag im April dieses Jahres auch eine neue, teils umstrittene Leerstandsabgabe. Das Gesetz dafür tritt mit 1. Oktober in Kraft.