Es war der Aufreger im Zuge der Einführung der 2G-Regelung: Weil auf Langlaufloipen – die wegen der Kostenpflichtigkeit als geschlossene Sportstätte galten – ebenfalls ein 2G-Nachweis nötig war, langten viele wütende E-Mails bei den zuständigen Ramsauer Verkehrsbetrieben (RVB) ein.