Jener Arzt aus dem Bezirk Liezen, der in großem Stil Maskenbefreiungen ausgestellt hatte, beschäftigte am vergangenen Freitag das Landesverwaltungsgericht (LVG). Dort hat der Arzt gegen eine sogenannte einstweilige Maßnahme Beschwerde eingelegt.
Dem Allgemeinmediziner war „die Ausübung des ärztlichen Berufes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens“ untersagt worden.
Die Beschwerde war formell erfolgreich, denn die Voraussetzungen dafür liegen nicht mehr vor.