Mit gestrigem Stand sollen am 27. März zumindest Gastgärten wieder geöffnet werden. Natürlich unter Beachtung der Abstandsregeln und mit „Eintrittstests“, also einem negativen PCR- oder Antigentestergebnis, das nicht älter als 48 Stunden (vom Zeitpunkt der Probenahme) sein darf. In der Gastronomie sorgen diese Öffnungsschritte aus unterschiedlichen Gründen landesweit für Unmut.