Groß war die Freude bei den Ausseer Unterstützern und der fünfköpfigen Familie in der Mongolei als vor wenigen Wochen die Chance auf einen guten Ausgang auflebte: Das Landesverwaltungsgericht setzte eine Berufungsverhandlung über den negativen Aufenthaltsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen an, auch einen Termin gibt es bereits: den 20. Oktober. Das allein bringt die Familie ihrem Ziel zwar noch nicht näher, aber die Unterstützer mit Elisabeth Welzig an der Spitze werten es „als gutes Zeichen“, dass „verhandelt und nicht nur nach Aktenlage entschieden wird. Das Gericht will sich offensichtlich substanziell damit beschäftigen“.
Ute Groß